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Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen
1. Geltungsbereich
 
Die Lieferungen und Leistungen von Fact-systems GbrRintelnerstraße 26
30459 Hannover im Folgenden als Fact-systems Gbr bezeichnet, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Fact-systems Gbr bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Fact-systems Gbr.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle zukünftigen schriftlichen, sowie mündlichen Verträge auch ohne erneuten Hinweis auf diese AGB wirksam.
2. Lieferungen und Leistungen
 
2.1 Die Angebote von Fact-systems Gbr sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Fact-systems Gbr, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Fact-systems Gbr ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Firma Fact-systems Gbr ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitigen ausdrücklich schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Verzögert sich dir Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Fact-systems Gb rzu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Fact-systems Gbr vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Fact-systems Gbr oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Fact-systems Gbr mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch Fact-systems Gbr berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist Fact-systems Gbr berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
2.7 Bildern / Darstellungen der Waren (z.B. aus dem Internetshop) können vom Original abweichen bzw. die gelieferte Ware kann ein Teilstück der Abbildung sein.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
 
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebungen von Lieferterminen mit Fact-systems Gbr vereinbart, die er zu vertreten hat, kann Fact-systems Gbr ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Fact-systems Gbr zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Rückgabe/Umtausch
 
4.1 Umtausch und Rücknahme der bestellten Produkte kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Fact-systems Gbr erfolgen. Die Kosten und Gefahr hierfür trägt der Käufer.
Eventuell anfallende Gebühren und Abzüge seitens Dritter (Hersteller / Vorlieferanten) werden separat berechnet. Nicht erstattungsfähig sind solche Kosten und Gebühren, welche wir im Zusammenhang mit Ihrem Auftrag für erbrachte Leistungen Dritter aufwenden mussten (z.B. Versandkosten).
4.2 Die entsprechenden Artikel müssen sich im absolut wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Verbrauchsmaterialien, Software und Zubehör sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.
4.3 Eventuelle Schadensersatzforderungen sind mit dieser Wiedereinlagerungspauschale nicht abgedeckt.
5. Abnahme und Gefahrenübergang
 
5.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
5.3 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von Fact-systems Gbr benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Fact-systems Gbr verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
6. Preis und Zahlungsbedingungen
 
6.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebender Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager der Firma Fact-systems Gbr. Mehrwertsteuer und andere gesetzlichen Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dem Kunden berechnet.
6.2 Zahlungen sind sofort, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Fact-systems Gbr ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
6.3 Fact-systems Gbr ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Fact-systems Gbr berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
6.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
6.5 Soweit von den obigen Zahlungsbedingungen, ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann Fact-systems Gbr jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Fact-systems Gbr Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
 
7.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Fact-systems Gbr bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Firma Fact-systems Gbr hinzuweisen und Fact-systems Gbr unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte der Firma Fact-systems Gbr berücksichtigt.
7.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Fact-systems Gbr gehörenden Waren erwirbt Fact-systems GbrMiteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Firma Fact-systems Gbr als Hersteller i.S.d. Par. 950 BGB, ohne Fact-systems Gbrzu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der Firma Fact-systems Gbrim Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
7.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Fact-systems Gbran Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Fact-systems Gbrzur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Fact-systems Gbrgelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
7.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Firma Fact-systems Gbr ab.
Die Firma Fact-systems Gbr ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von Fact-systems Gbr wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Fact-systems Gbr darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
7.7 Übersteigt der Wert der Sicherheit die Zahlungsansprüche der Firma Fact-systems Gbr um mehr als 20 %, gibt Fact-systems Gbr auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.
7.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Firma Fact-systems Gbr. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Fact-systems Gbr benutzt werden.
8. Gewährleistung
 
8.1 Fact-systems Gbr gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2 Fact-systems Gbr gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Fact-systems Gbr schriftlich bestätigt wurden.
Fact-systems Gbr übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von im getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Beschädigung, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
8.4 Diese Gewährleistungsansprüche gegen Fact-systems Gbr beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Fact-systems Gbr etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst Einzustehen.
8.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma Fact-systems Gbr Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Fact-systems Gbr über. Falls die Firma Fact-systems Gbr Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
8.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt Fact-systems Gbr die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzteil, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
8.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Fact-systems Gbr berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Fact-systems Gbr berechnet.
8.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
8.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen von Fact-systems Gbr zu beachten.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
 
9.1 Fact-systems Gbrübernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Fact-systems Gbr von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Fact-systems Gbr von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
10. Haftung
 
10.1 Die Haftung von Fact-systems Gbr ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Fact-systems Gbr haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
10.2 Die Haftung von Fact-systems Gbr für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung der Mitarbeiter von Fact-systems Gbr, die als Erfüllungsgehilfen für Fact-systems Gbr tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
10.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistungen.
11. Export- und Importgenehmigungen
 
11.1 Von Fact-systems Gbr gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten (einzeln oder in systemintegrierter Form) ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundessausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, D.C. 202300 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
11.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnisse von Fact-systems Gbr, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Fact-systems Gbr.
12. EG-Einfuhrumsatzsteuer
 
12.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an Fact-systems Gbrohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Ware sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an Fact-systems Gbr zu erteilen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei Fact-systems Gbr aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
12.3 Jegliche Haftung von Fact-systems Gbr aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten von Fact-systems Gbr nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Allgemeine Bestimmungen
 
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartnern im Sinne von Par.42 AGBG ist Hannover. Fact-systems Gbr ist jedoch berechtigt, den Vertriebspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma Fact-systems Gbr mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung durch Fact-systems Gbr im Rahmen vertraglicher Beziehung notwendiger Daten.
13.5 Fact-systems Gbr ist berechtigt dem Kunden Werbung bzw. Faxwerbung bis auf Widerspruch des Kunden zuzusenden.
13.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt

fact-systems Gbr
Rintelnerstraße 26

30459 Hannover

Tel: +49 511 234 65 12
Fax: +49 511 234 65 13

mail: info(at)fact-systems.com